Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Unternehmer
I Allgemeines
- Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss anderer Geschäftsbedingungen für sämtliche, auch zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der Firma gärtner Büro und Wohnen GmbH und unserem als Unternehmer handelnden Kunden (Besteller). Für unsere Internet-Angebote gelten ergänzend nachrangig die dort genannten Geschäftsbedingungen.
- Für Werkverträge gelten ergänzend die Bestimmungen der VOB bzw. VOL, jeweils Teil B.
II Angebote und Preise, Belieferungsvorbehalt
- Unsere Angebote sind bis zu unserer Auftragsbestätigung freibleibend.
- Unsere Angebotspreise sind Nettobeträge, die sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer verstehen.
- Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet. Für Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die dort ausgewiesenen Versand- und Lieferkosten. Die jeweils gültigen Versandkosten können auf der entsprechenden Informationsseite des Online-Shops eingesehen werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung bis zur Bordsteinkante der angegebenen Lieferadresse.
- Montagekosten werden mangels gesondert vereinbarter Preise zusätzlich mit dem uns entstehenden Aufwand, ggfls. nach unserem Ermessen mit niedrigeren aufwandsabhängigen Pauschalen berechnet.
- Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt die Ware unverschuldet nicht erhalten. Wir werden den Besteller unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Waren informieren und, wenn wir deshalb zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Auch dem Besteller steht nach unserer Information über die ausbleibende Lieferung ein Rücktrittsrecht zu. Wir werden dem Besteller im Falle des Rücktritts – gleich von wem – eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich erstatten.
III Lieferung und Lieferzeit
- Angegebene Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich.
- Sie werden unter dem Vorbehalt unserer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung angegeben. Erst nach erfolglosem Ablauf einer uns in Textform gesetzten, angemessenen Nachlieferfrist kann der Besteller vom Vertrag unter Ausschluss anderer Rechte zurücktreten.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
- Gerät der Besteller mit der Abnahme gekaufter Ware in Verzug, ist er verpflichtet, uns für die Dauer des Verzuges die ortsüblichen Lagerkosten für die vom Verzug betroffene Ware zu ersetzen. Ohne weiteren Nachweis kann ein Mehraufwand von 1,0 % des Kaufpreises pro angefangenem Monat geltend gemacht werden. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
IV Mängelansprüche und Haftung / Verjährung
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten, Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen, geringfügige Abweichungen bei Leder und Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) hinsichtlich der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
- Waren sind unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen; auf § 377 HGB wird hingewiesen. Erfolgt die Anlieferung durch Spediteur, ist ein etwaiger Schaden bei der Ablieferung auch diesem gegenüber mindestens in Textform zu rügen. Der Vorbehalt bei der Ablieferung ist uns nachzuweisen. Ein mangelnder Nachweis oder eine Fristversäumnis schließen Ansprüche aus.
- Ein Verlangen des Bestellers auf Nacherfüllung bedarf der Textform. Uns ist für eine Nacherfüllung eine Frist von mindestens vier Wochen einzuräumen. Das Wahlrecht des § 439 Absatz 1 BGB steht uns zu. Wir sind auch berechtigt, dem Besteller zur vollständigen Erfüllung seiner Mängelansprüche unsere Mängelansprüche gegenüber unserem Lieferanten abzutreten.
- Erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gilt die Nachbesserung als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Besteller das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 445a, 445b, 478 BGB“ (Rückgriffsanspruch des Verkäufers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Bestellers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der folgenden Bestimmungen Schadensersatz zu verlangen.
- Unbeschadet weitergehender Ansprüche hat der Besteller uns im Falle einer unberechtigten Mängelrüge die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
- Wir haften nicht für Schäden, die infolge unsachgemäßer Behandlung, ungenügender Instandhaltung und Wartung oder durch sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände entstanden sind.
- Das Recht des Bestellers, Schadensersatz geltend zu machen und/oder vom Vertrag zurückzutreten, setzt stets voraus, dass uns zur Nacherfüllung eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt wurde und diese erfolglos verstrichen ist.
- Ein etwaiger Anspruch auf Schadensersatz ist in jedem Falle begrenzt auf den vereinbarten Nettokaufpreis. Dabei haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers, soweit diese Schäden nicht durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruhen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Kardinalpflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, Leben, Körper oder Gesundheit wurden verletzt, oder Vorsatz liegt vor. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Ansprüche des Bestellers gegen uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren in einem Jahr. Abweichend davon gelten n den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei dinglichen Rechten und unbeweglichen Sachen), des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke) oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht) die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Fristen des Satz 1 gelten auch nicht in den Fällen des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben, und nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung und nicht im Falle schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten oder in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; an ihre Stelle treten dann die gesetzlichen Fristen. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
V Zahlung
- Unsere Rechnungen sind sofort fällig und 8 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
- Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Dies gilt nicht für gesetzliche Zurückbehaltungsrechte.
- Sollte der Besteller seine Zahlungen nicht vertragsgerecht erbringen, stehen uns die gesetzlichen Fälligkeits- und/oder Verzugszinsen zu. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens behalten wir uns vor.
- Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden alle offenstehenden, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Vor vollständiger Zahlung sind wir zu keiner weiteren Leistung verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir die Rechte gemäß §§ 323 ff. BGB bezüglich aller Verträge, auch solcher, bei denen kein Verzug vorliegt, geltend machen.
- Im Falle des § 321 BGB sind wir berechtigt, die sofortige Bezahlung sämtlicher bereits erbrachter Lieferungen und Leistungen und – im Falle der Nichtzahlung – die Herausgabe der gelieferten Waren zur Sicherung unserer Ansprüche zu verlangen, wobei uns der Besteller ein entsprechendes Wegnahmerecht zugesteht. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
VI Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Sachen bleiben in unserem Eigentum bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zu dem Besteller.
- Verletzt der Besteller Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Besteller gesteht uns hiermit ein entsprechendes Wegnahmerecht zu. Im Herausgabeverlangen und in der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies erklären wir ausdrücklich.
- Der Besteller ist berechtigt, über die von uns gelieferten Sachen im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Die durch die Veräußerung bzw. den Einbau der gelieferten Sachen erlangten Forderungen gegen seine Kunden tritt der Besteller in Höhe des Betrages, der dem ihm in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht, zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir sind berechtigt, von dem Besteller Auskunft darüber zu verlangen, welche Forderungen gegen welche Kunden von der Abtretung erfasst sind. Bis auf Widerruf ist der Besteller befugt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Haben wir berechtigte Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, sind wir befugt, die Einziehungsbefugnis zu widerrufen und nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenzulegen und die abgetretenen Forderungen verwerten.
- Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Sachen gegen alle üblichen Risiken zu versichern. Seine entsprechenden Ansprüche im Schadensfall tritt er an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
- Übersteigt der Wert der uns gewährten Sicherheiten unsere Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers zur entsprechenden Freigabe bzw. Rückübertragung bereit. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu.
VII Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten
Wir erheben, verwenden und speichern vom Besteller im Zusammenhang mit den geschäftlichen Beziehungen und dem Abschluss von Verträgen gemachte personenbezogenen Angaben sowie Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zwingender datenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Datenschutzhinweise sind auf unserer Homepage unter https://www.gaertnermoebel.de/datenschutz zu finden.
VIII Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Teilunwirksamkeit, Form
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg. Gerichtsstand ist, soweit es sich um Verträge mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts handelt, Hamburg. Der Kläger ist jedoch berechtigt, den Beklagten bei seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) und unter Ausschluss aller Bestimmungen, die auf ausländisches Recht verweisen.
- Durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen oder Teilen davon wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Abbedingung dieser Textformklausel.
Stand 03/2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verbraucher
I Allgemeines
Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss anderer Geschäftsbedingungen für sämtliche, auch zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der Firma gärtner Büro und Wohnen GmbH und unserem als Verbraucher handelnden Kunden (Besteller). Für unsere Internet-Angebote gelten ergänzend nachrangig die dort genannten Geschäftsbedingungen.
II Angebote und Preise, Belieferungsvorbehalt
- Unsere Angebote sind freibleibend.
- Unsere Angebotspreise enthalten die zum Zeitpunkt des Angebots geltende Umsatzsteuer und gelten ab Lager. Kosten einer beauftragten Lieferung bzw. Montage fallen zusätzlich an.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Showroom in Hamburg-Große Bleichen.
Artikel aus der Kategorie „Sale“ werden grundsätzlich zur Abholung angeboten. Nach gesonderter Vereinbarung versenden wir die Ware gegen Berechnung der Liefer- und Transportkosten. Für Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die dort ausgewiesenen Versand- und Lieferkosten. Die jeweils gültigen Versandkosten können auf der entsprechenden Informationsseite des Online-Shops eingesehen werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung bis zur Bordsteinkante der angegebenen Lieferadresse. - Montagekosten werden mangels gesondert vereinbarter Preise zusätzlich mit dem uns entstehenden Aufwand, ggfls. mit aufwandsabhängigen Pauschalen berechnet.
- Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt die Ware unverschuldet nicht erhalten. Wir werden den Besteller unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Waren informieren und, wenn wir deshalb zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Auch dem Besteller steht nach unserer Information über die ausbleibende Lieferung ein Rücktrittsrecht zu. Wir werden dem Besteller im Falle des Rücktritts – gleich von wem – eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich erstatten.
III Lieferung und Lieferzeit
- Angegebene Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich.
- Sie werden unter dem Vorbehalt unserer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung angegeben. Erst nach erfolglosem Ablauf einer uns in Textform gesetzten, angemessenen Nachlieferfrist kann der Besteller vom Vertrag Rechte zurücktreten. Weitere gesetzlich zwingende Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
- Gerät der Besteller mit der Abnahme gekaufter Ware in Verzug, ist er verpflichtet, uns für die Dauer des Verzuges die ortsüblichen Lagerkosten für die vom Verzug betroffene Ware zu ersetzen. Ohne weiteren Nachweis kann ein Mehraufwand von 1,0 % des Kaufpreises pro angefangenem Monat geltend gemacht werden. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
IV Mängelansprüche und Haftung / Verjährung
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten, Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen, geringfügige Abweichungen bei Leder und Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) hinsichtlich der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
- Weist die Ware einen Mangel auf, kann der Besteller nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Liefern wir zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Ware, ist der Besteller verpflichtet, die mangelhafte Ware innerhalb von 30 Tagen an uns zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung tragen wir.
- Uns ist für eine Nacherfüllung eine angemessene Frist einzuräumen. Die Frist ist angemessen, wenn sie vier Wochen nicht unterschreitet.
- Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, gilt sie als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Besteller das Recht zu, zu mindern nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 445a, 445b, 478 BGB“ (Rückgriffsanspruch des Verkäufers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Bestellers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der folgenden Bestimmungen Schadensersatz zu verlangen.
- Unbeschadet weitergehender Ansprüche hat der Besteller uns im Falle einer unberechtigten Mängelrüge die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.
- Wir haften nicht für Schäden, die infolge unsachgemäßer Behandlung, ungenügender Instandhaltung und Wartung oder durch sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände entstanden sind.
- Das Recht des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten, setzt stets voraus, dass uns zur Nacherfüllung eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt wurde und diese erfolglos verstrichen ist. Das gilt nicht bei einer von uns zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Kaufsache bestehenden Pflichtverletzung.
- Ein etwaiger Anspruch auf Schadensersatz ist in jedem Falle begrenzt auf den vereinbarten Nettokaufpreis. Dabei haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers, soweit diese Schäden nicht durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruhen, oder wir einen Mangel arg listig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben oder der Käufer Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz hat. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Kardinalpflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, Leben, Körper oder Gesundheit wurden verletzt, oder Vorsatz liegt vor. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Ansprüche des Bestellers gegen uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren in einem Jahr. Abweichend davon gelten in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei dinglichen Rechten und unbeweglichen Sachen), des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke) oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht) die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Fristen des Satz 1 gelten auch nicht in den Fällen des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben, und nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung und nicht im Falle schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten oder in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; an ihre Stelle treten dann die gesetzlichen Fristen. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
V Zahlung
- Unsere Rechnungen sind sofort fällig und 8 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
- Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Dies gilt nicht für gesetzliche Zurückbehaltungsrechte.
- Sollte der Besteller seine Zahlungen nicht vertragsgerecht erbringen, stehen uns die gesetzlichen Fälligkeits- und/oder Verzugszinsen zu. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens behalten wir uns vor.
- Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden alle offenstehenden, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Vor vollständiger Zahlung sind wir zu keiner weiteren Leistung verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir die Rechte gemäß §§ 323 ff. BGB bezüglich aller Verträge, auch solcher, bei denen kein Verzug vorliegt, geltend machen.
- Im Falle des § 321 BGB sind wir berechtigt, die sofortige Bezahlung sämtlicher bereits erbrachter Lieferungen und Leistungen und – im Falle der Nichtzahlung – die Herausgabe der gelieferten Waren zur Sicherung unserer Ansprüche zu verlangen, wobei uns der Besteller ein entsprechendes Wegnahmerecht zugesteht. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
VI Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Sachen bleiben in unserem Eigentum bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zu dem Besteller.
- Verletzt der Besteller Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder –nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Besteller gesteht uns hiermit ein entsprechendes Wegnahmerecht zu. Im Herausgabeverlangen und in der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies erklären wir ausdrücklich.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere bei Pfändungen – ist der Besteller verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
VII Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten
Wir erheben, verwenden und speichern vom Besteller im Zusammenhang mit den geschäftlichen Beziehungen und dem Abschluss von Verträgen gemachte personenbezogenen Angaben sowie Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zwingender datenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Datenschutzhinweise sind auf unserer Homepage unter https://www.gaertnermoebel.de/datenschutz zu finden.
VIII anzuwendendes Recht, Teilunwirksamkeit, Form
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) und unter Ausschluss aller Bestimmungen, die auf ausländisches Recht verweisen.
- Durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen oder Teilen davon wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Abbedingung dieser Textformklausel.
Stand 03/2026